Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) warnt die EU-Kommission davor, dass Millionen
Dieselfahrzeuge unter Umständen stillgelegt werden müssen. Hintergrund sei ein Verfahren vor dem
Europäischen Gerichtshof (EuGH) und eine mögliche neue Auslegung bei der
Einhaltung von Schadstoffgrenzwerten. Wissing
fordert in einem Brief
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen zu einer Klarstellung auf. Das Schreiben liegt ZEIT ONLINE vor. Zuerst
hatte die Bild-Zeitung berichtet.
In dem Schreiben verweist Wissing
auf ein Verfahren vor dem EuGH zu einem sogenannten
Vorabentscheidungsersuchen des Landgerichts Duisburg. Dabei gehe es auch
um die Einhaltung von Schadstoffgrenzwerten bei Euro-5- Dieselfahrzeugen. Euro 5 ist eine Abgasnorm.
Ein Urteil wird im November erwartet. Es könne laut Wissing zur
Folge haben, dass die bisherigen Prüfzyklen für Pkw vor der
Typenzulassung als unzureichend angesehen werden und die
Fahrzeuge nachgebessert werden müssten. Da dies technisch nicht
möglich sei, drohe Dieseln der Euro-Norm 5 und 6 eine
Stilllegung, fürchtet Wissing.
Für die Europäische Kommission steht jedoch der Umweltschutz im Fokus. Eine Sprecherin sagte, die Kommission werde „sich immer für Lösungen einsetzen, die zu einer gesunden sauberen Luft beitragen”. Sämtliche Maßnahmen müssten jedoch umsetzbar sein und das Vertrauen der europäischen Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen schützen.
ADAC und VDA verweisen auf Bestandschutz
Eine Sprecherin des ADAC verwies allerdings auf den Bestandsschutz. Der
ADAC halte Diskussionen über eine drohende Stilllegung für
„unsachgemäß”. Eine Klarstellung sei allerdings absolut dringlich, um Verbraucher
nicht weiter zu verunsichern. Die betroffenen
Fahrzeuge seien zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme ordnungsgemäß zugelassen
worden. „Änderungen im Messverfahren bei der Typgenehmigung eines Kfz
zu einem späteren Zeitpunkt können nach Auffassung von ADAC-Juristen
nicht rückwirkend Anwendung finden.” Es sei vor
diesem Hintergrund „abwegig”, dass bereits zugelassene Fahrzeuge nicht mehr betrieben werden dürften.
Auch die Präsidentin des Verbands
der Deutschen Automobilindustrie (VDA), Hildegard Müller, forderte von
der Bundesregierung und der EU-Kommission eine rasche Klarstellung. „Rückwirkende
Anwendungen neuer Verfahren und Maßstäbe wären ohnehin ein Verstoß gegen
den Grundsatz des Rückwirkungsverbots und das Rechtsstaatsprinzip im
EU- und deutschen Verfassungsrecht”, sagte Müller der Rheinischen Post.
Nach EU-Recht
müssen die Schadstoffwerte unter den sogenannten NEFZ-Prüfbedingungen
eingehalten werden. Dies passiert stationär in Testzentren. Für die
Typgenehmigung von Neufahrzeugen ab der Norm Euro 6d-Temp gilt seit
September 2017 das sogenannte RDE-Verfahren, mit dem auch bestimmte Realbedingungen getestet werden können.
Wissing schlägt Klarstellung in EU-Vorschriften vor
In dem Gerichtsverfahren hat die EU-Kommission nun laut Wissing
die Auffassung vertreten, dass die Schadstoffgrenzwerte auch außerhalb
der „Betriebs- und Umgebungsbedingungen” des NEZF-Verfahrens, und zwar
für jede Fahrsituation gelten würden. Das würde dem Verkehrsminister zufolge bedeuten, dass die
Grenzwerte auch bei sogenannten „Vollastfahrten” mit Steigung
einzuhalten wären – also in Situationen, in denen ein Auto vollgeladen bergauf
fährt und der Motor seine maximal mögliche Leistung erreicht.
Der Verkehrsminister kritisiert diese mögliche Deutung. „Dies
ist nach derzeitigem Stand der Technik nicht umsetzbar und würde damit
für die in Verkehr befindlichen Fahrzeuge eine nicht realisierbare
nachträgliche Anforderung darstellen”, so Wissing in dem Schreiben.
Sämtliche
Euro-5-Genehmigungen würden infrage gestellt, fürchtet der Minister. Nicht ausgeschlossen seien auch
Konsequenzen für Fahrzeuge nach der Abgasnorm Euro 6. „Millionen von Fahrzeugen droht damit die Außerbetriebsetzung”, so Wissing. Allein in Deutschland wären 4,3 Millionen Euro-5- und gegebenenfalls 3,9 Millionen Euro-6-Dieselfahrzeuge betroffen. Wie realistisch diese Zahlen und Befürchtungen sind, ist unklar. Eine Stellungnahme der EU-Kommission lag zunächst nicht vor.
Wissing schlug ein gemeinsames Vorgehen von Kommission
und Mitgliedsstaaten vor: „Eine Lösung könnte darin bestehen, in
den fraglichen Vorschriften noch vor der Entscheidung des EuGH
eine Klarstellung vorzunehmen.” Sein Ministerium wolle einen
Vorschlag für eine entsprechende Regelung vorbereiten.
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Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) warnt die EU-Kommission davor, dass Millionen
Dieselfahrzeuge unter Umständen stillgelegt werden müssen. Hintergrund sei ein Verfahren vor dem
Europäischen Gerichtshof (EuGH) und eine mögliche neue Auslegung bei der
Einhaltung von Schadstoffgrenzwerten. Wissing
fordert in einem Brief
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen zu einer Klarstellung auf. Das Schreiben liegt ZEIT ONLINE vor. Zuerst
hatte die Bild-Zeitung berichtet.
In dem Schreiben verweist Wissing
auf ein Verfahren vor dem EuGH zu einem sogenannten
Vorabentscheidungsersuchen des Landgerichts Duisburg. Dabei gehe es auch
um die Einhaltung von Schadstoffgrenzwerten bei Euro-5- Dieselfahrzeugen. Euro 5 ist eine Abgasnorm.