Es ist die bisher längste Haftstrafe für die Teilnahme an einer Sitzblockade der Letzten Generation: Ein 65-jähriger Aktivist der
Klimagruppe ist in Berlin zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten ohne
Bewährung verurteilt worden. Er habe sich der Nötigung, versuchten Nötigung und des
Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte schuldig gemacht, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Teils hatte er sich auch an die Fahrbahn geklebt.
Die
Staatsanwaltschaft hatte den Angaben zufolge mehr als zwei Jahre Haft
gefordert, die Verteidigung auf Freispruch plädiert. Nun werde das
Gericht das Urteil schriftlich begründen. Im November 2023 hatte der
Prozess begonnen. Es ging um 40 Fälle. Das
Urteil ist nicht rechtskräftig.
Relativ zu Beginn habe das Gericht einen
Verständigungsvorschlag gemacht. Dem Mann sei gegen ein Geständnis eine
Haftstrafe von einem Jahr mit Bewährung angeboten worden, hieß es. Die
Verteidigung habe dem aber nicht zugestimmt.
Angeklagter will Rechtsmittel einlegen
Die
Letzte Generation schrieb in einer Mitteilung, der Mann wolle
gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen. Es zeige sich, dass die Justiz
nicht wisse, wie sie mit dem Protest umgehen solle. Mit dem Urteil
entferne man sich von Recht und Gesetz, hieß es vonseiten der
Verteidigung des Angeklagten in der Mitteilung. „Statt einer von
Verfassung wegen gebotenen Abwägung der gegeneinander streitenden
Grundrechte wird hier Feindstrafrecht angewendet.”
Erst im Juli
war eine Klimaaktivistin nach Farbattacken und Straßenblockaden in
Berlin zu einer Haftstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt
worden.
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Es ist die bisher längste Haftstrafe für die Teilnahme an einer Sitzblockade der Letzten Generation: Ein 65-jähriger Aktivist der
Klimagruppe ist in Berlin zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten ohne
Bewährung verurteilt worden. Er habe sich der Nötigung, versuchten Nötigung und des
Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte schuldig gemacht, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Teils hatte er sich auch an die Fahrbahn geklebt.
Die
Staatsanwaltschaft hatte den Angaben zufolge mehr als zwei Jahre Haft
gefordert, die Verteidigung auf Freispruch plädiert. Nun werde das
Gericht das Urteil schriftlich begründen. Im November 2023 hatte der
Prozess begonnen. Es ging um 40 Fälle. Das
Urteil ist nicht rechtskräftig.