Rund drei Wochen nach Schließung der Blauen Moschee in Hamburg hat das als extremistisch eingestufte Islamische Zentrum Hamburg (IZH) Klage gegen die Verbotsverfügung des Bundesinnenministeriums eingereicht. Nach Angaben des IZH-Anwalts entzieht das Ministerium den sich dort versammelnden gläubigen Schiiten eine zentrale Glaubenseinrichtung und hindere sie an der im Grundgesetz verankerten freien Religionsausübung.
Das Verbot hatte das Bundesinnenministerium damit begründet, dass der Verein und Betreiber der Moschee von der iranischen Regierung gesteuert werde, verfassungsfeindliche Ziele verfolge und die Ideologie der islamischen Revolution in Deutschland verbreite. Diese Vorwürfe bezeichnete das IZH als „Unterstellung”, gegen die man rechtlich vorgehen wolle.
Das oberste Ziel des IZH sei es, die Blaue Moschee wieder für die Gläubigen zu öffnen. „Wenn es das Bundesministerium des Innern ernst meint und die schiitische Glaubens- und Religionsausübung ausdrücklich nicht von dem Verbot des IZH betroffen sein soll, sollte es keine Bedenken gegen die Weiternutzung des Gotteshauses zum Zwecke der Religionsausübung geben”, teilte das IZH weiter mit.
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Rund drei Wochen nach Schließung der Blauen Moschee in Hamburg hat das als extremistisch eingestufte Islamische Zentrum Hamburg (IZH) Klage gegen die Verbotsverfügung des Bundesinnenministeriums eingereicht. Nach Angaben des IZH-Anwalts entzieht das Ministerium den sich dort versammelnden gläubigen Schiiten eine zentrale Glaubenseinrichtung und hindere sie an der im Grundgesetz verankerten freien Religionsausübung.
Das Verbot hatte das Bundesinnenministerium damit begründet, dass der Verein und Betreiber der Moschee von der iranischen Regierung gesteuert werde, verfassungsfeindliche Ziele verfolge und die Ideologie der islamischen Revolution in Deutschland verbreite. Diese Vorwürfe bezeichnete das IZH als „Unterstellung”, gegen die man rechtlich vorgehen wolle.