Die Generalstaatsanwaltschaft München hat einem Medienbericht zufolge beim Europäischen Parlament die Aufhebung der Immunität des bayerischen AfD-Abgeordneten Petr Bystron beantragt. „Die Aufhebung der Immunität wurde bereits vor einigen Wochen beantragt”, sagte Klaus Ruhland, leitender Oberstaatsanwalt und Sprecher der Münchner Behörde, der Augsburger Allgemeinen.
Wann das EU-Parlament über Bystrons Immunität entscheidet, sei den Ermittlern nicht bekannt. „Eine Prognose über den Zeitpunkt der Entscheidung des Europäischen Parlaments vermag ich nicht zu treffen”, sagte Ruhland.
Gegen den einstigen Bundestagsabgeordneten wurde den Angaben zufolge vor dessen Einzug ins EU-Parlament wegen des Verdachts auf Geldwäsche und Bestechlichkeit ermittelt. Aufgrund seines neuen Mandats hat der Münchner Abgeordnete demnach Immunität gegen Strafverfolgung.
Bytrons hatte seine Immunität bereits als Bundestagsabgeordneter verloren
Im Mai, während seiner Zeit als Bundestagsabgeordneter, hatte der AfD-Politiker seine Immunität bereits erstmals verloren. Kurz darauf zog Bystron jedoch ins EU-Parlament ein und die Generalstaatsanwaltschaft München musste die Korruptionsermittlungen einfrieren. Mit Beginn seines Mandats in Straßburg genoss Bystron schließlich wieder Immunität. Bis diese wieder aufgehoben ist, ruhen die Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft München.
Bystron war im Zusammenhang mit den Vorwürfen zu dem prorussischen tschechischen Internetportal Voice of Europe in die Schlagzeilen geraten. Er hatte in Interviews für das Portal russlandfreundliche Darstellungen verbreitet. Berichten zufolge wird ihm in diesem Zusammenhang die Annahme von Geldern aus Russland vorgeworfen. Bystron hat die Anschuldigungen zurückgewiesen.
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Die Generalstaatsanwaltschaft München hat einem Medienbericht zufolge beim Europäischen Parlament die Aufhebung der Immunität des bayerischen AfD-Abgeordneten Petr Bystron beantragt. „Die Aufhebung der Immunität wurde bereits vor einigen Wochen beantragt”, sagte Klaus Ruhland, leitender Oberstaatsanwalt und Sprecher der Münchner Behörde, der Augsburger Allgemeinen.
Wann das EU-Parlament über Bystrons Immunität entscheidet, sei den Ermittlern nicht bekannt. „Eine Prognose über den Zeitpunkt der Entscheidung des Europäischen Parlaments vermag ich nicht zu treffen”, sagte Ruhland.