Das Spiel mit der Steuer läuft so: Sie zahlen Lohnsteuer, die von ihrem Arbeitgeber automatisch ans Finanzamt abgeführt wird. Macht man dann im nächsten Jahr die Steuererklärung, erfolgt der Ausgleich und es gibt in den meisten Fällen eine Erstattung.
Eine Rückzahlung nimmt man zwar gerne mit, aber warum nicht gleich mehr Netto vom Gehalt aufs Konto kriegen? Unter bestimmten Umständen geht das mit einer sogenannten Lohnsteuer-Ermäßigung. Die muss das Finanzamt genehmigen, dann führt der Arbeitgeber jeden Monat weniger Lohnsteuer ab und Sie kriegen stattdessen mehr Netto-Lohn überwiesen.
Wie das geht? Wie so viele Dinge rund um Finanzen, mit einem Antrag. Sie können einfach den Antrag für 2024 verwenden und sich individuelle Freibeträge für zwei Jahre sichern.
Voraussetzungen für Lohnsteuer-Ermäßigung
Jeder kann zwar eine Lohnsteuer-Ermäßigung beantragen, aber nicht alle Antragsteller kriegen sie auch genehmigt. Wenn Sie übrigens mit Papierformularen schon abgeschlossen haben, können Sie das Elster-Portal für die Antragstellung verwenden, das bevorzugt auch das Finanzamt. Steuersoftware kann das übrigens auch.
Es geht bei den Freibeträgen um die großen Ausgaben, die Sie auch bei der Steuererklärung angeben können, vor allem hohe Werbungskosten, aber auch Sonderausgaben, haushaltsnahe Dienstleistungen oder außergewöhnliche Belastungen, die in diesem und den nächsten Jahren anfallen.
Der Haken: Für Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen müssen jeweils mindestens 600 Euro im Jahr zusammenkommen. Was die Rechnung zusätzlich erschwert sind Pauschalen, die ohnehin berücksichtigt werden. Bei den Werbungskosten zum Beispiel der Arbeitnehmer Pauschbetrag von 1.230 Euro für 2023. Es müssen also insgesamt mindestens 1.830 Euro Werbungkosten anfallen, damit Sie in diesem Bereich einen Freibetrag ergattern können.
Das kann etwa bei langen Fahrtwegen zur Arbeit, anfallenden Fortbildungskosten oder Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer der Fall sein. Wie die Regeln im Detail sind und welche Ausnahmen gelten, listet das Finanzamt auf einer Hilfeseite auf.
Beispiel: Für Ihren Arbeitsweg können Sie für die ersten 20 Kilometer eine Pauschale von 30 Cent ansetzen. Darüberhinaus sind wegen des Steuerentlastungsgesetzes 38 Cent pro Kilometer drin. Haben Sie einen Arbeitsweg von 30 Kilometern kommen Sie auf 6 Euro für die ersten 20 Kilometer und 3,80 Euro für die restlichen 10. 9,80 Euro für 220 Arbeitstage macht 2.156 Euro, damit liegen Sie klar über den geforderten 1.830 Euro. Zieht man die 1.230 Euro Pauschbetrag ab, bleibt ein Freibetrag von 926 Euro.
Der Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung für ein Kalenderjahr ist immer bis spätestens 30. November möglich.
Pflicht zur Steuererklärung
Stellen Sie keine falschen Erwartungen an die Lohnsteuer-Ermäßigung. Sie zahlen damit nicht weniger oder mehr Steuern. Statt sich das Geld vom Finanzamt bei der Steuererklärung wiederzuholen, zahlen Sie in diesem Fall einfach weniger Steuern voraus.
Sie profitieren somit nur früher von den steuerlichen Entlastungen, unterm Strich bleibt die Rechnung aber gleich.
Wichtig: Wer einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung stellt und ihn genehmigt kriegt, muss nach Ablauf des Jahres auf jeden Fall eine Steuererklärung abgeben. So überprüft das Finanzamt die entsprechenden Beträge.
(mit Material von dpa)
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