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Ulrike Demmer in Landtagsausschuss
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Die Intendantin des Rundfunk Berlin-Brandenburg, Ulrike Demmer, hat am Dienstag im Hauptausschuss des Brandenburger Landtags die Verfassungsbeschwerde des rbb gegen den neuen Staatsvertrag verteidigt.
Der rbb wehre sich nicht gegen mehr Berichterstattung für Brandenburg, sagte Demmer. Die regionale Berichterstattung sei ausgebaut worden. Der neue Staatsvertrag greife aber in die Rundfunkfreiheit ein. Demmer nannte unter anderem Vorgaben zur Zahl der Direktionen, zu neu zu schaffenden Leitern der Landesangebote, zu konkreten Standorten von Regionalbüros und zum regionalen Auseinanderschalten von Fernsehprogrammen.
Die Landtagsabgeordneten kritisierten hingegen unter anderem, dass Rundfunk- und Verwaltungsrat des rbb unzureichend in die Klage-Absichten eingebunden gewesen seien. Auch sich selbst sahen die Abgeordneten unzureichend über die Beschwerde informiert.
Neuer Staatsvertrag gilt seit rund einem Jahr
Der rbb hatte Mitte November angekündigt, gegen den rbb-Staatsvertrag, der seit rund einem Jahr gilt, Verfassungsbeschwerde einzulegen. Zum Beispiel schreibt der Vertrag vor, dass der rbb sogenannte „Leitungen der Landesangebote” einsetzen soll. Der rbb teilte damals mit, die Programmverantwortlichen müssten selbst entscheiden können, in welcher Organisationsstruktur der Auftrag aus dem Staatsvertrag erfüllt wird.
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