Die KfW hat das Förderprogramm 455-B nach einem zwischenzeitlichen Stopp wieder am Start. Dabei geht es um einen Zuschuss für Baumaßnahmen an Haus und Wohnung, mit denen Sie Barrieren reduzieren und Ihren Wohnkomfort erhöhen.
Wenn Sie zum Beispiel altersgerecht umbauen wollen, können Sie im KfW-Zulassungsportal einen Förderantrag stellen. Maximal kriegen Sie auf diesem Weg 6.250 Euro Unterstützung, bei Einzelmaßnahmen sind es 2.500 Euro.
Eckpunkte zum Zuschuss
Gefördert werden von der KfW verschiedene Maßnahmen von Privatpersonen zur Barrierereduzierung, etwa Verbreiterung von Wegen zum Gebäude, Vermeidung von Stufen, Abbau von Schwellen oder bodengleiche Duschen. Auch für altersgerechte Assistenzsysteme und Smarthome-Anwendungen wie Notrufsysteme oder Antriebe für Rollläden gibt es Geld.
Wird das komplette Haus zum Standard „Altersgerechtes Haus” umgebaut, ist die maximale Unterstützung von 6.250 Euro (12,5% der förderfähigen Kosten) möglich. Für einzelne Maßnahmen gibt es maximal 2.500 Euro (10% der förderfähigen Kosten).
Interessant: Auch der Ersterwerb einer umgebauten Immobilie wird unterstützt, wenn die Kosten für die Maßnahmen im Kaufvertrag gesondert ausgewiesen sind. Ob Sie berechtigt sind, verrät ein Vorab-Check, den Sie ohne Anmeldung bei der KfW machen können.
Zuschuss online beantragen
Der Zuschuss lässt sich über das KfW-Zuschussportal beantragen. Sie müssen sich dazu einmalig registrieren. Wichtig: Stellen Sie den Antrag unbedingt, bevor Sie Liefer- und Leistungsverträge abschließen. Für ein Vorhaben mit mehreren Maßnahmen ist nur ein Antrag nötig.
Sind Sie berechtigt, reserviert die KfW den Zuschuss für Sie. Sie müssen danach noch Ihre Identität nachweisen und können mit Ihrem Vorhaben beginnen.
Zum Schluss erfassen Sie im Portal die Gesamtkosten und laden Rechnungsbelege hoch. Danach wird der Zuschuss an Sie ausbezahlt.
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