Sparer aufgepasst: Im Januar droht vielen eine böse Überraschung
Steuer auf fiktive Erträge wird im Januar abgebucht – Freistellungsauftrag nicht vergessen!
Für viele Fondsanleger droht beim Blick ins Depot in diesen Tagen eine böse Überraschung: Denn die Steuer auf die sogenannte Vorabpauschale wird abgebucht. Die Steuer auf fiktive Gewinne wirkt auf den ersten Blick wie ein Ärgernis. Sie kann aber gerade für Kleinanleger positive Folgen haben.
Mit der Vorabpauschale wird ein Steuer abgezogen
Über die Vorabpauschale schöpft der Fiskus Gewinne von Fonds ab, mit denen langfristig Geld angelegt wird. Betroffen sind vor allem sogenannte thesaurierende Aktienfonds, bei denen Gewinne aus Dividenden nicht ausgeschüttet, sondern automatisch reinvestiert werden. Das trifft auf die meisten Aktienfonds und -ETFs, aber auch auf viele Mischfonds zu. Weil der Fiskus nicht jeden Fonds einzeln prüft, wird ein fiktiver Ertrag für die Steuer herangezogen. Der richtet sich nach dem Basiszins, den die Bundesbank ermittelt. Dieser war lange Zeit negativ, deshalb wurde bis 2022 auch keine Vorabsteuer für Anleger fällig, obwohl sie bereits 2018 eingeführt wurde.
Die Bank errechnet die Steuer automatisch – Anleger müssen nichts tun
Für 2024 liegt der Basiszins, nachdem sich die Steuer richtet, laut dem Verbraucherportal Finanztip bei 2,29 Prozent. Die Berechnung der Steuer ist kompliziert und hängt von mehreren Faktoren ab. Genau müssen Sparer das aber nicht wissen, die Depotbank kalkuliert die Steuer automatisch.
Dennoch schadet es nicht, die Höhe abschätzen zu können – immerhin muss man genug Geld auf dem Verrechnungskonto des Depots haben. Dabei hilft eine Faustformel von Finanztip. Je 10.000 Euro im Depot werden maximal 33 Euro Steuer fällig. Die Bank führt die Steuer automatisch an das Finanzamt ab. Ist das nicht genug Geld auf dem Verrechnungskonto, geht dieses bei Brokern wie Scaleable Capital oder Flatex ins Minus. ING, Comdirect oder Trade Republic geben die Forderung dagegen an das Finanzamt zurück, das sich dann beim Sparer meldet.
Steuer-Neuheit kann Vorteile bringen – Doppelbesteuerung passiert nicht
Auch wenn die Besteuerung fiktiver Gewinne kurios klingt: Die Vorabsteuer kann gerade Kleinanleger mit Sparplänen steuerlich begünstigen, bestätigt Finanztip. Bisher konnten dieses nämlich nur einmal ihren Pauschbetrag nutzen, mit dem 1000 Euro steuerfreier Gewinn bei Fonds, ETFs und Aktien vereinnahmt werden können. Nämlich dann, wenn der Gewinn nach vielen Jahren realisiert und die Abgeltungssteuer fällig wurde. Mit der Einführung fiktiver Jahresgewinne kann der Pauschbetrag jetzt Jahr für Jahr genutzt werden, wenn ein Freistellungsauftrag für das Depot besteht. Eine Doppelbesteuerung gibt es dabei nicht, die Steuer auf die Vorabpauschale wird am Ende mit der Abgeltungssteuer verrechnet.
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