Richter: „Nach alter Gesetzeslage wären sie unweigerlich im Knast gelandet.“
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Um ein Haar wäre ein 30-jähriger Schlierseer im Gefängnis gelandet. Davor bewahrt hat ihn das heuer verabschiedete Konsumcannabisgesetz, wie es nun vor dem Schöffengericht in Miesbach hieß.
Der 30-jährige Schlierseer saß auf der Anklagebank, weil er in mehreren Fällen gegen das im April 2024 in Kraft getretene Konsumcannabisgesetz verstoßen hat, wie er letztlich ein räumte. Konkret soll er zwei anderen Personen ein Kilogramm Marihuana zum Preis von satten 7500 Euro, bei anderer Gelegenheit 400 Gramm für 2000 Euro verkauft haben.
Drogenpakete umetikettiert
Darüber hinaus warf ihm die Staatsanwaltschaft vor, in neun weiteren Fällen Marihuana in Größenordnungen zwischen rund 1,4 Kilogramm und 2,8 Kilogramm bestellt und unter Mithilfe eines Bekannten an die Abnehmer verschickt zu haben. Dieser Bekannte war in der Postagentur eines Fachmarktes beschäftigt. Im Auftrag des Schlierseers hatte er die ankommenden Pakete umetikettiert und dann weiterverschickt. In den Lieferadressen verwendeten die beiden jeweils fiktive weibliche Namen.
Zoll kam dem Duo mit Peilsendern auf die Schliche
Dass die Pakete Rauschgift enthalten hatten, wollte der Gehilfe, ein 26-jähriger Miesbacher, nicht gewusst haben, als er selbst vor kurzem in derselben Sache vor Gericht stand. Letztlich konnte ihm von zehn angeklagten Fällen der Beihilfe nur einer nachgewiesen werden: Der Frankfurter Zoll hatte zwei Pakete mit insgesamt 2,8 Kilogramm Marihuana sichergestellt, die der Schlierseer – als Kunstgegenstand deklariert – in den USA bestellt hatte. Mittels zweier nachgebildeter, mit Peilsendern ausgestatteter Pakete waren die Ermittler dem Duo auf die Schliche gekommen.
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Deal: Kein Knast für Geständnis
Ob in den neun anderen Päckchen ebenfalls Rauschgift war, hatte nicht zweifelsfrei ermittelt werden können, weshalb der Helfer des Dealers in diesen Punkten freigesprochen wurde. Das gereichte jetzt auch dem Schlierseer zum Vorteil. Mangels eindeutiger Beweise wurden diese Anklagepunkte fallengelassen. Damit blieben drei, allerdings umfangreiche, Punkte übrig. Sollte er gestehen, stellte das Gericht dem einschlägig Vorbestraften eine Bewährungsstrafe von maximal zwei Jahren in Aussicht.
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Anwältin räumt massive Straftaten ein
Er räume die Vorwürfe ohne Wenn und Aber ein, ließ der Schlierseer dann durch seine Anwältin erklären. Man bestreite die Massivität der Straftaten nicht, sagte die Verteidigerin, wenngleich diese bereits vier Jahre zurückliegen. Der Angeklagte sei früher selbst abhängig gewesen, was sicher keine Entschuldigung, aber doch eine Erklärung sei. Mittlerweile habe er einen guten Weg eingeschlagen, sei in Therapie und habe eine feste Arbeit.
Dank neuem Gesetz „bestens gelaufen“
Ein Attest des Therapeuten bestätigte, dass der 30-Jährige seit über drei Jahren keine illegalen Drogen mehr nimmt und sich sein Cannabiskonsum heute auf legale Mengen beschränkt, die er zur Linderung einer Erkrankung benötigt. „Mein Mandant hofft, noch einmal eine Chance zu bekommen“, appellierte die Verteidigerin.
„Nach alter Gesetzeslage wären sie unweigerlich im Knast gelandet“
Zwei Jahre Freiheitsstrafe lautete das Urteil des Schöffengerichts – aufgrund der positiven Entwicklung gerade noch zur Bewährung. Durch die Gesetzesänderung sei für den Angeklagten „alles bestens gelaufen“, sagte Richter Walter Leitner: „Nach alter Gesetzeslage wären sie unweigerlich im Knast gelandet.“ Nun muss der Schlierseer 9500 Euro Wertersatz für den Erlös aus seinen Drogengeschäften leisten, seine Therapie fortführen und 1000 Euro an eine soziale Einrichtung bezahlen.
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