Rechtliche Bedenken – Brandenburger Polizei setzt System zur Gesichtserkennung ein…

Rechtliche Bedenken – Brandenburger Polizei setzt System zur Gesichtserkennung ein Sa 03.08.24 | 11:32 Uhr   39 Bild: picture alliance/dpa/Sven Hoppe Für einen Ermittlungsfall hat die Polizei in Brandenburg ein Gesichtserkennungssystem eingesetzt. Das Innenministerium hält es für ein hilfreiches Instrument. Doch auch rechtliche Bedenken werden laut. Ein System zur Gesichtserkennung der Polizei Sachsen ist auch in
Rechtliche Bedenken – Brandenburger Polizei setzt System zur Gesichtserkennung ein…

Rechtliche Bedenken



Brandenburger Polizei setzt System zur Gesichtserkennung ein


Sa 03.08.24 | 11:32 Uhr

Symbolbild: Eine Computergrafik zum Thema Gesichtserkennung ist auf einem Monitor am Landeskriminalamt zu sehen. (Quelle: picture alliance/dpa/Sven Hoppe)
Bild: picture alliance/dpa/Sven Hoppe

    Für einen Ermittlungsfall hat die Polizei in Brandenburg ein Gesichtserkennungssystem eingesetzt. Das Innenministerium hält es für ein hilfreiches Instrument. Doch auch rechtliche Bedenken werden laut.

    Ein System zur Gesichtserkennung der Polizei Sachsen ist auch in Brandenburg zum Einsatz gekommen. Laut Innenministerium handelt es sich bislang um einen Fall.

    Eine Sprecherin des Brandenburger Innenministeriums in Potsdam teilte der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage mit: „Das Landeskriminalamt des Polizeipräsidiums nahm das (…) System der Polizei Sachsen im Rahmen der polizeilichen Amtshilfe in einem Fall im Jahr 2024 im Rahmen der Bekämpfung der Eigentumskriminalität in Anspruch.”

    Nähere Angaben machte die Behörde mit Verweis auf noch laufende Ermittlungen nicht. Zuvor berichteten „Zeit online” und „nd”, dass das umstrittene Gesichtserkennungssystem aus Sachsen in mehreren anderen Bundesländern zum Einsatz gekommen sei.

    Gesichtserkennung auch in Berlin zum Einsatz gekommen

    Im Zusammenhang mit der Suche nach der mutmaßlichen Ex-RAF-Terroristin Daniela Klette hatte die Gewerkschaft der Polizei mehr Möglichkeiten bei der Verwendung von Gesichtserkennungsprogrammen gefordert.

    In Berlin wurden Methoden zur automatischen Gesichtserkennung in zwei großen Ermittlungsverfahren zu „grenzüberschreitender Bandenkriminalität” genutzt, wie die Senatsinnenverwaltung im April sagte.

    Innenministerium: System ist geeignetes Ermittlungsinstrument

    Die Ministeriumssprecherin in Potsdam teilte mit, aus polizeifachlicher Sicht sei das System ein geeignetes technisches Ermittlungsinstrument. „Ohne ein solches würden polizeiliche Ermittlungen deutlich erschwert sein.”

    Das System könne bei Eigentumsdelikten zum Einsatz kommen, aber etwa auch zur Aufklärung von Enkeltrick-Betrugsfällen, Raubstraftaten, schwerer grenzüberschreitender Kriminalität und Drogenkriminalität. „Wichtig ist dabei zu beachten, dass grundsätzlich in jedem Einzelfall eines Einsatzes dieser Technik richterliche Beschlüsse vorliegen müssen.”

    Es erfolge ein Echtzeitabgleich zwischen Bilddaten, die zuvor aufgrund von Gerichtsbeschlüssen in das System eingepflegt wurden, mit Personen aus Fahrzeugen, die an den Kamerastandorten vorbeifahren.

    Es erfolge keine Vorratsdatenspeicherung, so das Innenministerium. „Bei dem in Rede stehenden System handelt es sich nicht um Kesy 2.0 oder dessen Einführung durch die Hintertür.” Die Anwendung der automatischen Kennzeichen-Erfassung in Brandenburg – das sogenannte Kesy-System – war rechtswidrig. Es stand wegen Datenschutz-Bedenken in der Kritik.

    Grünen-Abgeordnete stellt sich gegen Gesichtserkennungssystem

    Die innenpolitische Sprecherin der Grünen-Landtagsfraktion, Marie Schäffer, lehnt das Gesichtserkennungssystem ab. „Nach mehreren Niederlagen vor Gericht für die unzulässige Vorratsdatenspeicherung von Autokennzeichen auf Brandenburger Autobahnen wurde nun offenbar ein noch problematischeres System eingesetzt, bei dem massenhaft Unschuldige gefilmt und ihre Gesichter automatisiert abgeglichen wurden”, kritisierte Schäffer.

    Sie verurteile diese Praxis scharf. „Ich fordere den Innenminister auf, hier sofort lückenlos aufzuklären, in welcher Form automatische Gesichtserkennung in Brandenburg zum Einsatz kam und wie Betroffene ihre Rechte geltend machen können.”

     


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    39 Kommentare

    Kommentieren

    1. 39.

      Sie posten Ihre Fotos vielleicht in die Welt, auch wenns niemand interessiert, aber ich mach das nicht und mein Privatleben gehört mir und ich verberge es.

    2. 38.

      Hallo Karin. hab auch mal in FH gewohnt. Aber ich benutze Alexa nicht und Amazon boykottiere ich schon lange! Auch das surfen ist mir fremd und ja, ich will mein Privatleben nicht preisgeben, ich will mein Privates verbergen! Ind diese Gesichtserkennung trifft sicher nicht nur die Verbrecher, nazis oder Reichsbürger, sondern auch uns, Sie und mich!

    3. 37.

      Datenschutz vs. Kriminalitätsbekämpfung…Was ist dem Bürger ein Stückchen mehr Sicherheit wert? Wer nichts zu verbegen hat, sollte die Frage beantworten können. Jeder, der per Smartphone in Social Media unterwegs ist, surft, shoppt, Amazon und/oder Alexa nutzt, Privates im Netz preisgibt, macht nichts anderes und ist datentechnisch ohnehin schon gläsern. Wer das Gegenteil glaubt, ist sehr naiv. Die technischen (und weltweit angewandten)Möglichkeiten der USA, Chinas etc. sollten durch die eine oder andere Aktion bekannt sein. Hinterfragt die Jemand oder geht dagegen auf die Barrikaden? Wohl kaum. Das ist doch schon längst Alltag, da bin ich mir sicher.

      Wenn also die Nutzung der Gesichtserkennungs-Software in Dt. wenigstens in punkto Verfolgen und Aufklärung von Straftaten sinnvoll ist und nutzt, meinetwegen. Eine bessere Strafverfolgung benötigt bessere digitale Methoden. Wie gesagt, wer nichts zu verbergen hat…

    4. 36.

      Das nennt man wohl die Haltung eines braven folgsamen Bürgers – was in der Zukunft sowieso mal Pflicht wird.

    5. 35.

      Kennen Sie die kritischen Hintergrundartikel zu „eine richterliche Verfügung brauchen”? Was meinen Sie wohl, wie tief man sich mit den Hintergründen von solchen Ersuchen befasst? Wie hoch ist die Überlastung, Personalnot im System?

    6. 34.

      Wer kein schlechtes Gewissen hat, sich an Ordnung und Gesetze hält, nichts zu befürchten hat,

      der hat bei einer Gesichtserkennung was dagegen? Wir tragen täglich freiwillig unser Gesicht herum in der Öffentlichkeit. Die umstrittene Nebenwirkung die jetzt gesehen wird, hat viele Vorteile im Leben, auch bei Tod.

      Wir posten per Internet Bilder von uns in die Welt, ist bei dieser privaten Freigabe kein Problem zusehen?

      Bei der Einreise z. B. in Australien da ist das Polizei -System, der Check in, der Zoll strenger wie bei uns.

      Deutschland wehrt sich gegen alles was Sicherheit bringen könnte und das fassen von Täter und Kriminelle erschwert. Man kann und soll nicht alles blockieren, was in der Zukunft sowieso mal Pflicht wird.

    7. 33.

      Dann ziehen Sie doch nach Großbritannien!

    8. 32.

      Ah, wirklich? In den News klingt das ganz anders … – an jeder Ecke Überwachungskameras. Da werden Täter gesucht, gejagt und gefangen.

    9. 31.

      Ja, z. B. Grenzkontrollen. Regionale Wirtschaft statt globaler.

    10. 30.

      mitunter

    11. 29.

      Sie haben das schon gelesen das es eine richterliche Verfügung braucht um die Software für Tatverdächtuge anwenden zu können und auch das keine Speicherung statt findet. Also wo ist jetzt ihr Problem? Paranoid?

    12. 28.

      Aber es ist doch alles nur zum besten der Bürger, also „Staatschefs”.

      Gegen grenzüberschreitende Kriminalität, für den „freien grenzenlosen Wirtschaftsraum”. Den wollten die DDR-Bürger doch haben, oder?

    13. 27.

      Na dann schnell in einen wirklich anerkannt demokratischen Staat, England wartet schon. Pech nur die nehmen den Bürgerschutz sehr ernst und haben an jeder Ecke Überwachungskameras. Da fragt niemand nach „Datenschutz” da werden Täter gesucht, gejagt und gefangen.

    14. 26.

      Der Schutz der persönlichen Freiheit und und der Anonymität hat nichts mit Täterschutz zu tun, was ich nicht mal behauptet habe.

      Wieso sollte mich das jetzt umstimmen? Verbrechensaufklärung ist kein Grund, alle unter Generalverdacht zu stellen, schon gar nicht, wenn bei solchen Systemen keine Fehler bei der Gesichtserkennung ausgeschlossen. Ist alles schon passiert.

      Und wenn Sie richtig gelesen hätten, hätten Sie mitbekommen, dass diese Gesichtserkennung bereits in Berlin zum Einsatz gekommen ist.

    15. 25.

      Dann besser Täter Schutz….aber wehe Ihnen passiert mal wirklich etwas.

    16. 24.

      Ok, aber im Ernst, dann müssen Sie auch die AfD-Politiker (rechtsextrem) und die Reichsbürger (rechtsextrem) aufzählen.

    17. 23.

      Dann machen wir’s wie in 'Frühstück bei Tiffany’ – nur die Politiker brauchen es nicht – die zeigen sowieso nicht ihr wahres Gesicht – und wehe jemand zieht an meinem echten …. 😉

      Die Methoden der Staatsorgane in einer Demokratie sind natürlich die selben wie, haben aber natürlich einen ganz anderen ….

    18. 22.

      Nur weil es in Chine und Ami-land praktiziert wird, heißt es nicht, dass das gerechfertigt ist. In einem Land ist man bis an die Zähne bewaffnet und im anderen wird jeder, der sich total überwachen lässt, mit Bonuspunkten belohnt!

      Beides unbedingt erstrebenswert. 😛

    19. 21.

      Danke Tatjana! Seit man schon bei Beantragung eines Persos Fingerabdrücke und biometrisches Foto haben muss, also „erkennungsdienstlich” abgespeichert wird, frage ich mich schon, wie es sein kann, dass eine einzige Person mehrere Identitäten haben kann und diese Nummer mit den Daten nur bei Inländern Anwendung findet.

    20. 20.

      Andere Vorschläge um Kriminelle zu schnappen? Im übrigen ist es in anderen Ländern wie zB USA eingeführt. Und werden dort grundlos Millionen von Bürgern weg gesperrt?

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