Popcorn und Nachos zu teuer: Darf man eigene Snacks mit ins Kino nehmen?
Sind Ihnen Popcorn und Nachos im Kino zu kostspielig? Manche Besucher umgehen das Problem, indem sie verstockt eigene Snacks mitbringen. Ob das gestattet ist und wo die Grenzen liegen.
Kinos generieren einen Teil ihrer Einnahmen aus dem Verkauf von Speisen und Getränken. Deshalb ist es in vielen Kinos verboten, eigene Verpflegung mitzubringen. Kinos berufen sich dabei auf die sogenannte Hausordnung. Aber welche Rechte haben Sie als Kinogänger? Utopia hat unter anderem den Verbraucherschutz Sachsen befragt.
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Finanzierung der Kinos und die Preisgestaltung
Die hohen Preise für Popcorn, Cola und Co. im Kino haben ihren Grund. Der Verkauf der Kinokarten deckt in der Regel nicht die Finanzierungskosten der Kinobetreiber ab. Gewinne werden maßgeblich mit dem Verkauf von Essen und Trinken erzielt.
Kim Ludolf Koch, Geschäftsführer von Cineplex Deutschland, erklärt, dass dies der Hauptgrund sei, warum die Mitnahme von Lebensmitteln in Kinos meist untersagt ist. Der Hauptverband der deutschen Filmtheater (HDF Kino) rät seinen Mitgliedern sogar, das Mitbringen von Essen und Trinken zu verbieten. Christine Berg vom HDF Kino argumentiert, dass höhere Ticketpreise sozial ungerecht wären, da sie vielen Menschen den Kinobesuch verwehren würden.
Eigene Snacks mit ins Kino: Erlaubt oder verboten?
Das Mitbringen von Snacks ins Kino widerspricht dem Geschäftsmodell der Kinos. Es existiert kein Gesetz, das die Mitnahme von Snacks ins Kino explizit verbietet. Kim Ludolf Koch von Cineplex Deutschland verweist jedoch auf das Hausrecht der Betreiber. In der Regel sei dies in der Hausordnung festgehalten. Laut Koch fallen Kaugummi, Bonbons und Schokoriegel nicht darunter, die Umsetzung dieser Bestimmungen variiere jedoch von Kino zu Kino. Rucksäcke und Taschen der Besucher können stichprobenartig kontrolliert werden.
Große Kinoketten wie UCI, Cinestar und Cinemaxx weisen in ihrer Hausordnung explizit darauf hin, dass das Mitbringen von Speisen und Getränken nicht gestattet ist. Auch Rechtsanwalt Lars Pätzhorn bestätigt, dass dies über das Hausrecht untersagt werden darf. Taschenkontrollen seien jedoch nur dann zulässig, wenn der Besucher zustimmt oder ein konkreter Verdachtsfall einer Straftat vorliegt.
Ein Blick nach Spanien: Bußgeld wegen Snackverbots
Im Widerspruch zu dieser Argumentation steht ein Fall aus Spanien. Dort verhängte das baskische Institut für Verbraucherangelegenheiten eine Strafe von 30.000 Euro gegen die Kinokette Yelmo, weil diese Besuchern mit mitgebrachten Snacks den Eintritt verweigerte.
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Facua, eine Verbraucherschutzorganisation, hatte den Fall der Behörde im Baskenland gemeldet. Facua hat bereits in anderen spanischen Regionen, wie Extremadura, erfolgreich gegen solche Kino-Regelungen geklagt.
Rubén Sánchez, Generalsekretär von Facua, kritisiert das „enorme Ungleichgewicht“ zwischen den hohen Kinopreises und dem Verbot, eigene Speisen und Getränke mitzubringen. Er argumentiert, dass dies gesetzlich nicht zulässig sei und eine „Form von Monopol“ darstelle, die Besucher dazu zwinge, bis zu „20-mal mehr für ein Produkt zu bezahlen“. Kinos dürften sich nicht verhalten wie ein Restaurant.
Mitnahme von Speisen in Deutschland: Gesetzliche Regelung möglich?
Kann dieses Recht auch in Deutschland durchgesetzt werden? Claudia Neumerkel, Referentin für Recht bei der Verbraucherzentrale Sachsen, äußert sich auf Anfrage von Utopia zu dem Fall und der Rechtslage in Deutschland.
Neumerkel argumentiert, dass „sich der historische Zweck eines Kinobesuches, die Filmvorführung, auch gut mit einem Speisenangebot vertragen und koppeln lassen kann. Das eine schließt das andere nicht aus, wie viele andere Beispiele der Unterhaltungsbranche zeigen.“ Kinos in Deutschland entwickelten sich wahrscheinlich „zunehmend“ zu Gastronomiebetrieben. Es sei kein „schlagendes Argument“, dass sie sich nicht wie Restaurants verhalten dürften.
„Zu starre oder zu pauschale Regelungen eines Anbieters sind aber leider ziemlich oft unwirksam, das zeigt die Praxis. […] Und wenn z.B. ein Kino jegliche Mitnahme von Getränken etc. verbietet, selbst aber nur über ein eingeschränktes Angebot und dies zu horrenden Preisen verfügt, dann ist es kritisch und wäre in jedem Fall sehr interessant (für uns) zu untersuchen“, so Neumerkel weiter.
Fazit: Snacks im Kino – ja oder nein?
Claudia Neumerkel von der Verbraucherzentrale Sachsen bestätigt, dass grundsätzlich das Hausrecht der Kinos gelte und diese festlegen dürfen, ob Besucher Snacks mitbringen dürfen. Sie räumt jedoch ein, dass es „vorstellbar“ sei, dass die Regelungen mancher Betreiber „verbraucherschutzwidrig“ seien. Endgültig könnten dies nur Gerichte klären, und bisher habe es in Deutschland keine Klagen gegen solche Bestimmungen gegeben.
In Deutschland ist die Sachlage letztendlich fallabhängig. Verschiedene Faktoren spielen eine Rolle:
- der „Wortlaut“ der Hausordnung,
- die „Form des Kinos“ (z. B. eine große Kinokette oder ein Programmkino),
- „Größe, Art und Umfang“ der mitgebrachten Verpflegung,
- „Angebot an Speisen und Getränken im Kino“ und möglicherweise dessen Preis.
Abschlussfazit: Informieren Sie sich am besten in der jeweiligen Hausordnung, ob das Mitbringen von Snacks und Getränken erlaubt ist. Kaugummi, Bonbons oder ein Schokoriegel sind in den meisten Fällen kein Problem. Bedenken Sie außerdem, dass Sie die Kinos unterstützen, wenn Sie dort Essen und Trinken kaufen. Taschenkontrollen dürfen jedoch nur mit Ihrem Einverständnis durchgeführt werden.
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