Petr Bystron: Immunität von AfD-Politiker soll aufgehoben werden

Ermittlungen laufen Immunität von AfD-Politiker Bystron soll aufgehoben werden Von dpa 30.08.2024 – 10:06 Uhr Lesedauer: 1 Min. Petr Bystron (AfD): Gegen den Europapolitiker wird wegen Bestechlichkeit und Geldwäsche ermittelt. (Quelle: Christoph Soeder/dpa/dpa-bilder) Kopiert News folgen Gegen den AfD-Politiker Petr Bystron wird wegen Bestechlichkeit und Geldwäsche ermittelt. Die Staatsanwaltschaft fordert nun das EU-Parlament auf, seine
Petr Bystron: Immunität von AfD-Politiker soll aufgehoben werden

Ermittlungen laufen

Immunität von AfD-Politiker Bystron soll aufgehoben werden

Von dpa
30.08.2024 – 10:06 UhrLesedauer: 1 Min.
Petr BystronVergrößern des BildesPetr Bystron (AfD): Gegen den Europapolitiker wird wegen Bestechlichkeit und Geldwäsche ermittelt. (Quelle: Christoph Soeder/dpa/dpa-bilder)


Gegen den AfD-Politiker Petr Bystron wird wegen Bestechlichkeit und Geldwäsche ermittelt. Die Staatsanwaltschaft fordert nun das EU-Parlament auf, seine Immunität aufzuheben.

Im Zuge der Geldwäsche- und Bestechlichkeitsermittlungen gegen den AfD-Politiker Petr Bystron hat die Generalstaatsanwaltschaft München beim Europäischen Parlament die Aufhebung seiner Immunität beantragt. Das bestätigte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft. Zuvor hatte die „Augsburger Allgemeine” darüber berichtet.

Der Parlamentarier steht im Verdacht, im Zusammenhang mit dem prorussischen Portal „Voice of Europe” Geld erhalten zu haben, um im Bundestag im Gegenzug im Sinne Russlands zu agieren. Bystron selbst hat die Vorwürfe gegen ihn stets zurückgewiesen und das Verfahren als politisch motiviert bezeichnet. Bis zum rechtskräftigen Ende des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung.



Immunität durch neues Mandat

Der Bundestag hatte Bystrons Immunität im Mai aufgehoben. In der Folge wurden mehrere Durchsuchungsaktionen durchgeführt. Nach Bystrons Wechsel ins Europäische Parlament mussten die Ermittler eine Zwangspause einlegen.

Mit dem neuen Mandat als EU-Abgeordneter genießt Bystron, der bei der Wahl auf Listenplatz zwei der AfD angetreten war, wieder Immunität. Weiter ermittelt werden darf erst, wenn Bystrons Immunität vom Europaparlament aufgehoben werden sollte. Wann das EU-Parlament über Bystrons Immunität entscheidet, sei den Ermittlern nicht bekannt

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Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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