Ohne Einkommen: Das kostet die Krankenversicherung
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Was Sie für die gesetzliche Krankenversicherung bezahlen, hängt von dem eigenen Einkommen ab. Doch was passiert eigentlich, wenn man vom Erspartem lebt?
Arbeitnehmer, die mehr als 538 Euro und weniger als 69.300 Euro (Stand: 2024) verdienen, sind Pflichtversicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung, berichtet das Bundesgesundheitsministerium. Ebenso gilt dies unter anderem für jene, die Sozialleistungen beziehen, für Auszubildende und Rentner, sofern die Vorversicherungszeiten erfüllt sind. Doch was passiert eigentlich, wenn Menschen kein Einkommen haben?
Wer kann sich freiwillig gesetzlich krankenversichern?
Einige Personengruppen müssen sich nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Sie haben die Wahl, sich freiwillig gesetzlich zu versichern oder eine private Krankenversicherung abzuschließen, berichtet Verbraucherzentrale.de. Doch wer kann sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern? Zum Beispiel:
- Hauptberuflich Selbstständige,
- Jemand, der eine freiberufliche Tätigkeit aufnimmt und sich versichern muss,
- Studierende nach dem 30. Geburtstag,
- Rentner, die nicht auf die Vorversicherungszeit kommen oder Mitglied in einem Versorgungswerk sind,
- Kinder und Jugendliche, die nicht familienversichert sein können,
- Alle, die nicht erwerbstätig, nicht familienversichert sind und keine Sozialleistungen beziehen.
Die Krankenkasse wird dann einen Mindestbeitrag verlangen.
Mögliche Preiserhöhung bei den Krankenkassen – so können Sie die Kasse wechseln.
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Freiwillig gesetzlich krankenversichert ohne Einkommen: Berechnung des Mindestbeitrags
Sollten Sie beispielsweise von Ihrem Ersparten leben, keine Sozialleistungen beziehen und nicht über die Familienversicherung versichert sein können, müssen Sie sich freiwillig gesetzlich krankenversichern. Zur Berechnung des Mindestbeitrags wird die Krankenversicherung von einem fiktiven Mindesteinkommen ausgehen, berichtet Check24.de. Das seien für das Jahr 2025 1.178,33 Euro. Dies wird dann mit dem ermäßigten Beitragssatz von 14 Prozent und dem jeweiligen Zusatzbeitrag berechnet.
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag steigt im Jahr 2025 von derzeitigen 1,7 Prozent auf 2,5 Prozent an, berichtet Krankenkassen-direkt.de. Daraus ergibt sich ein Mindestbeitrag für freiwillig gesetzlich Krankenversicherte ohne Einkommen von 194,42 Euro monatlich, wenn man von einem ermäßigten Beitragssatz von 14 Prozent und dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,5 Prozent ausgeht. Der Zusatzbeitrag kann allerdings variieren, da dieser kassenindividuell ist.
Gesetzliche Krankenversicherung: gleichzeitig Schutz der Pflegeversicherung
Wer Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung ist, kommt „zugleich in den Schutz der sozialen Pflegeversicherung“, berichtet die Deutsche Rentenversicherung. Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt 3,4 Prozent. Ausgehend vom fiktiven Mindesteinkommen (1178,33 Euro), fallen 40,06 Euro im Monat für die Pflegeversicherung an. Haben Sie keine Kinder und sind älter als 23 Jahre, zahlt weitere 0,6 Prozent zusätzlich, berichtet T-online.de. Bei vier Prozent fällt demnach ein Mindestbeitrag der zur gesetzlichen Pflegeversicherung von 47,13 Euro an.
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