Neue Grundsteuer: Darauf müssen sich Eigentümer und Mieter einstellen

Startseite Leben Geld Neue Grundsteuer: Darauf müssen sich Eigentümer und Mieter einstellen Stand: 03.12.2024, 12:30 Uhr Von: Carina Blumenroth Kommentare Drucken Teilen Ab Januar 2025 gilt die neue Grundsteuer – für viele kann es teurer werden. Was das jetzt für Eigentümer und Mieter bedeuten kann. Neues Jahr, neue Regeln – in knapp einem Monat gilt
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Neue Grundsteuer: Darauf müssen sich Eigentümer und Mieter einstellen

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Ab Januar 2025 gilt die neue Grundsteuer – für viele kann es teurer werden. Was das jetzt für Eigentümer und Mieter bedeuten kann.

Neues Jahr, neue Regeln – in knapp einem Monat gilt die neue Grundsteuer. Die bisherige Berechnungsgrundlage wurde vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig erklärt. Das bedeutete für Immobilienbesitzer, dass diese Angaben zu Ihrem Eigentum machen mussten. Auch, wenn die Reform bald in Kraft tritt, ist noch nicht alles zur Grundsteuer geklärt.

Was ist eigentlich die Grundsteuer?

Neue Grundsteuer ab Januar 2025.
Ab Januar 2025 tritt die neue Grundsteuer in Kraft. © Pond5 Images/Imago

Die Grundsteuer ist eine Steuer auf das Eigentum an Grundstücken und deren Bebauung, informiert Hausundgrund.de. Gemeinden und Kommunen erheben diese Steuer jährlich. Die Steuer ist eine der „wichtigsten Einnahmequellen“, damit werden „Straßen, Schwimmbäder oder Theater finanziert“, berichtet die Nachrichtenagentur dpa.

Grundlage zu der Berechnung der Grundsteuer waren bislang sogenannte Einheitswerte. Diese waren jedoch veraltet und wurden lange Zeit nicht erneuert, so entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die „Grundsteuer neu berechnet werden müsse“, ordnet Hausundgrund.de ein. Zum ersten Mal gezahlt werden muss die neue Grundsteuer zum 1. Januar 2025.

Wie wird die Grundsteuer berechnet?

Hausundgrund.de stellt die Herangehensweise vor:

Die bekannten Faktoren (Grundstückswert, Grundsteuermesszahl und Hebesatz), die zur Berechnung der Grundsteuer dienen, bleiben gleich. Der Grundstückswert bleibt der Basiswert, dieser wird „mit der deutlich verringerten Grundsteuermesszahl und den von den Gemeinden festgesetzten Hebesätzen multipliziert“. Das Ergebnis ist dann die zu zahlende Grundsteuer.

Der Grundstückswert setzt sich aus dem Bodenrichtwert und einer statistisch ermittelnden Nettokaltmiete zusammen.

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Was kommt auf die Eigentümer zu?

Die Grundsteuer kann deutlich steigen. Kai Warnecke, Präsident des Eigentümerverbands Haus & Grund, sagt gegenüber der Wirtschaftswoche: „Wir haben berechnet, dass Berlin 75 Prozent mehr Grundsteuer einnehmen wird als bislang. Klar, einige Haushalte werden demnächst auch weniger zahlen. Aber insgesamt greifen Berlin und andere Kommunen den Bürgern tiefer in die Tasche.

Da es sich nicht um ein einheitliches System handelt, ähnelt die neue Grundsteuer einem „Flickenteppich“, so Warnecke. Gleichzeitig erhöhen einige Städte und Gemeinden die Hebesätze an. Heinrich Fleischer, Experte der Beratungs- und Prüfungsgesellschaft EY, sagt: „Die anhaltend schlechte Finanzsituation vieler Kommunen erfordert häufig eine Anhebung der Hebesätze.“ Das habe den „Trend zu immer höheren Grundsteuerhebesätzen“ beschleunigt, so dpa.

„Diese Ansätze sind oft komplex, intransparent und schwer nachvollziehbar. Das alles ist so aufwendig, dass die meisten Finanzbehörden es noch nicht geschafft haben, die neuen Hebesätze zu berechnen. Viele zögern auch, weil die Wahrheit bitter ist und viele Menschen am Ende viel mehr zahlen müssen“, kritisiert Warnecke den neuen Ansatz in der Wirtschaftswoche.

Was sollten Eigentümer tun?

Da die alte Grundsteuer verfassungswidrig ist, darf diese ab dem 31. Dezember nicht mehr erhoben werden, sagt Warnecke. Eigentümer können daher die Dauerüberweisung oder die Einzugsermächtigung für die alte Grundsteuer beenden. Das Geld sollte allerdings gespart werden. Denn die neue Grundsteuer kommt, auch wenn noch nicht alle Eigentümer wissen, wie viel Geld sie zahlen müssen. Die Zahlungen können auch rückwirkend ab Januar 2025 auf Eigentümer zukommen, falls der Bescheid später kommt.

Sollten Eigentümer Einspruch gegen den Bescheid eingelegt und noch nichts von der Finanzbehörde gehört haben, müssen die Zahlungen geleistet werden, obwohl die Einwände noch nicht abschließend geklärt sind.

Hebesatz im Jahr 2023

Ein Viertel aller Städte und Gemeinden erhöhten nach der EY-Analyse den Hebesatz im vergangenen Jahr. Im bundesweiten Schnitt lag der Hebesatz 2023 bei 409 Prozent und damit 18 Prozentpunkte höher als im Vorjahr, so dpa. Den höchsten durchschnittlichen Hebesatz hatte Nordrhein-Westfalen (577), gefolgt von Hessen (507) und Rheinland-Pfalz (464).

Was auf Eigentümer und möglicherweise Mieter in Kassel zukommt, ist bereits bekannt – dort stehen die Hebesätze fest.

Was ändert sich für Mieter?

Auch Mieter müssen voraussichtlich tiefer in die Tasche greifen, denn die höhere Grundsteuer kann auch sie treffen. Die Grundsteuer kann nach deutschem Recht vom Vermieter auf sie umgelegt werden. Ob das im Einzelfall möglich ist, verrät ein Blick in den Mietvertrag. Grundsätzlich gehört die Grundsteuer zu den sogenannten Betriebskosten. Finanztip.de informiert, dass alle, die im Mietvertrag keine Nennung „zur Grundsteuer und anderen speziellen Betriebskosten […] und auch keinen Verweis auf die Betriebskostenverordnung“ haben, diese nicht zahlen müssen. Mit Material der dpa.

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