Mehr Sozialabgaben: 2025 trifft es eine Gruppe besonders hart
2025 ist mit einer Erhöhung der Sozialabgaben zu rechnen. Insbesondere Menschen mit höheren Einkommen werden voraussichtlich im nächsten Jahr mehr an die Sozialkassen in Deutschland abführen müssen.
Berlin – Das Jahr 2025 wird für bestimmte Leute teurer. Zwar sind auch einige Entlastungsmaßnahmen geplant – so soll das Kindergeld ab Januar 2025 erhöht werden und auch der steuerliche Kinderfreibetrag wird angehoben. Allerdings werden neben den Entlastungsmaßnahmen auch die Sozialabgaben steigen. Eine Gruppe ist besonders davon betroffen.
Höhere Sozialabgaben 2025: Gutverdiener müssen mehr zahlen
Zum 1. Januar 2025 steigen die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung deutlich. Das heißt, die Grenzen steigen, bis zu denen Sozialbeiträge fällig sind. Grund sind die gestiegenen Löhne und Gehälter. Das Bundeskabinett hatte die „Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025“ am 6. November 2024 beschlossen. Gutverdiener müssen somit höhere Sozialabgaben zahlen.
Angehoben wird mit der Verordnung unter anderem die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Angesichts einer deutlichen 6,4-Prozent-Lohnzuwachsrate 2023 soll diese Grenze bei TK, Barmer, DAK und Co zum 1. Januar 2025 von jährlich 62.100 auf 66.150 beziehungsweise monatlich 5.512,50 Euro steigen. Bis zu dieser Grenze werden Beiträge an die Sozialkassen fällig. Vom darüber liegenden Gehalt werden keine Beiträge abgezogen.
In der Rentenversicherung soll die Beitragsbemessungsgrenze auf 8.050 Euro im Monat (96.600 im Jahr) steigen. 2024 waren es in den neuen Ländern noch 7.450, in den alten Ländern 7.550 Euro. Nachdem sich mit der jüngsten Rentenerhöhung im Sommer die Ost- an die Westrente angeglichen hatte, gilt nun eine bundesweit einheitliche Bemessungsgrenze auch für die Rentenbeiträge.
Sozialabgaben steigen 2025 – ein Treiber ist die Krankenversicherung
Die Werte für die Rechengrößen in der Sozialversicherung werden jährlich an die Einkommensentwicklung des vergangenen Jahres angepasst und in der Sozialversicherungsrechengrößenverordnung festgeschrieben. Diese Tabelle fasst zusammen, wie sich die Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2025 auf die Sozialabgaben auswirken:
Beitragsbemessungsgrenze | 2025 jährlich | 2025 monatlich | 2024 jährlich | 2024 monatlich |
Kranken- und Pflegeversicherung | 66.150 Euro | 5.512,50 Euro | 62.100 Euro | 5.175 Euro |
Arbeitslosen- und Rentenversicherung (West, Rechtskreistrennung entfällt ab 2025) | 96.600 Euro | 8.050 Euro | 96.600 Euro | 7.550 Euro |
Arbeitslosen- und Rentenversicherung (Ost, Rechtskreistrennung entfällt ab 2025) | 96.600 Euro | 8.050 Euro | 96.600 Euro | 7.450 Euro |
Treiber der höheren Sozialbeiträge ab 2025 ist vor allem die Krankenversicherung. Dadurch steigen diese insgesamt auf 42,3 Prozent. Der Schätzerkreis hatte eine Erhöhung des Zusatzbeitrages von 0,8 Prozentpunkten als nötig erachtet. Damit steigt der durchschnittliche Zusatzbeitrag von 1,7 auf 2,5 Prozent. Wie hoch dieser konkret ist, hängt von der jeweiligen Krankenkasse ab, die diesen Zusatzbeitrag – im Gegensatz zum Grundbeitrag von 14,6 Prozent – selbst festlegen kann. Im Schnitt liegen die Beiträge dann bei 17,1 Prozent.
Weniger Netto vom Brutto wegen höherer Sozialabgaben – diese zwei Gruppen trifft es
Bereits vor einigen Tagen hieß es in einer IW-Studie, dass zwei Gruppen besonders aufgrund der höheren Sozialabgaben weniger Netto vom Brutto haben werden, die Steuerentlastungen könnten das nicht ausgleichen. Für einen Single mit einem Durchschnittseinkommen von 50.000 Euro brutto im Jahr reduziert sich die Mehrbelastung demnach nur von 233 Euro auf 38 Euro netto im Jahr. Auch bei Alleinerziehenden reichten Kindergelderhöhung und veränderter Einkommensteuertarif oft nicht aus, um aus dem Minus ein Plus zu machen. Nur gemeinsam veranlagte Paare mit Kindern können sich den Berechnungen zufolge je nach Einkommenshöhe über mehr Geld freuen.
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