Gunnar Schupelius: Senat spart überall, nur nicht am Gehalt der Chefs

Berlin – Berlin muss sparen. Der CDU-SPD-Senat geht dabei sehr entschieden vor. Es wird quer durch die Bank gekürzt, auch bei Wissenschaft und Kultur. Dort regt sich bisher der stärkste Widerstand. Es gibt aber auch Gelder, die man nicht kürzen will, an die kein Rotstift angesetzt wird. Dazu gehören die Gehälter in den Chefetagen der
Gunnar Schupelius: Senat spart überall, nur nicht am Gehalt der Chefs


Berlin – Berlin muss sparen. Der CDU-SPD-Senat geht dabei sehr entschieden vor. Es wird quer durch die Bank gekürzt, auch bei Wissenschaft und Kultur. Dort regt sich bisher der stärkste Widerstand.

Es gibt aber auch Gelder, die man nicht kürzen will, an die kein Rotstift angesetzt wird. Dazu gehören die Gehälter in den Chefetagen der stadteigenen Unternehmen.

Der Rechnungshof hat vergangene Woche darauf hingewiesen, dass die Vorstände der fünf großen Staatsbetriebe BVG, BSR, BWB (Wasserbetriebe), IBB (Investitionsbank) und DKLB (Klassenlotterie) pro Jahr insgesamt mindestens 2,1 Millionen Euro zu viel Gehalt beziehen.

Dabei handelt es sich um Bonuszahlungen, für die laut Rechnungshof keine klaren Zielvorgaben festgelegt sind.

Die Vorstandsvorsitzende der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH zum Beispiel erhielt 2023 ein Grundgehalt von 400.000 Euro, mit Zusatzleistungen kam sie auf 468.000 Euro.

Die Chefin der BVG, die inzwischen abgelöst wurde, erhielt 449.000 Euro, davon waren 174.000 Euro reine Bonuszahlungen. Etwas weniger Gehalt bezog die Vorstandsvorsitzende der BSR mit insgesamt 387.000 Euro im Jahr 2023.

Zum Vergleich: Dem Regierenden Bürgermeister von Berlin steht ein Jahresgehalt von etwas mehr als 212.000 Euro zu. Von diesem Gehalt bleibt zwar netto verhältnismäßig etwas mehr übrig, weil er in einem Beamtenverhältnis steht. Die genannten Vorstände dagegen sind Angestellte.

Dennoch stellt sich die Frage, was die Leistungen der Vorstandsvorsitzenden von BVG, BSR und Flughafen derart auszeichnet, dass sie doppelt so viel Gehalt bekommen müssen, wie das Berliner Stadtoberhaupt. Der Rechnungshof kann diese Leistung nicht erkennen und auch sonst eigentlich niemand.

Wenn man die Frage nach den astronomischen Gehältern in den stadteigenen Unternehmen stellt, bekommt man zur Antwort, dass anders kein geeignetes Führungspersonal gefunden werden könne.

Das stimmte aber schon im Falle von Sigrid Nikutta nicht, die von 2010 bis 2019 die BVG führte. Als sie eingestellt wurde, hatte die SPD zur Bedingung gemacht, dass eine Frau an der Spitze der BVG stehen müsse. Es ging in erster Linie um die Quote. Genauso war es mit ihrer Nachfolgerin Eva Kreienkamp. Sie war überfordert und wurde wegen schlechter Leistung vorzeitig entlassen. Dennoch hatte man ihr das hohe Gehalt und jede Menge Boni gezahlt.

Der Rechnungshof hat zum wiederholten Mal gefordert, dass die Spitzengehälter bei den städtischen Betrieben in der Höhe an die Bezüge im öffentlichen Dienst angeglichen werden. Klar, das wäre der einzig richtige Weg.

Einzelne Politiker greifen diese Forderung auf, wie etwa der SPD-Abgeordnete Jörg Stroedter. Die Mehrheit in den Regierungsparteien aber bleibt dafür taub.

Und so bleiben die Fantasiegehälter erhalten, egal was die Damen und Herren in den Chefetagen der Staatsbetriebe leisten oder nicht leisten.

Hat Gunnar Schupelius recht? Schreiben Sie an: gunnar.schupelius@axelspringer.de

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Foto: Sven Darmer, Ralf Guenther

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