Folgen für die Rente: Immer mehr Beschäftigte in Kurzarbeit
Kurzarbeit boomt. Beschäftigte bekommen zwar Kurzarbeitergeld, aber im Grunde haben sie weniger. Dies hat Folgen für die Rente.
Berlin – Die deutsche Wirtschaft steckt in der Krise. Zahlreiche Unternehmen ziehen Konsequenzen – und kündigen Stellenstreichungen an. Auch die Kurzarbeit erlebt einen Boom. Im September 2024 lag die Zahl der Kurzarbeitenden laut Bundesarbeitsministerium mit 268.000 um 76 Prozent über dem Vorjahr und fast dreimal so viel wie 2022. Als Reaktion hat die Regierung kurz vor Weihnachten die Bezugsdauer beim Kurzarbeitergeld verlängert. Betriebe sollen mehr Planungssicherheit erhalten, um „ihre erfahrenen und eingearbeiteten Beschäftigten erhalten zu können“.
Kurzarbeit wirkt sich auch auf die Rente aus – wegen geringerem Gehalt
Am stärksten von Kurzarbeit betroffen sind Beschäftigte im Verarbeitenden Gewerbe. Allein im August waren 143.000 Mitarbeitende in Kurzarbeit. Schwerpunkte sind laut Arbeitsministerium der Maschinenbau, die Metall- und Autoindustrie sowie die Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten und elektronischen und optischen Erzeugnissen.
Durch die Kurzarbeit müssen Beschäftigte zwar weniger arbeiten, erhalten jedoch auch einen geringeren Lohn. Als teilweise Kompensation erhalten sie Kurzarbeitergeld, das bei Erwerbstätigen ohne Kind etwa 60 Prozent des entfallenen Nettogehalts entspricht. Mit Kind sind es 67 Prozent.
Kurzarbeit hat auf die Rente nur „geringfügige Auswirkungen“ – Arbeitgeber zahlt Kompensation
Die Kurzarbeit wirkt sich damit auch auf die Rente aus. Für die Dauer sind die Beschäftigten zwar weiterhin rentenversichert und zahlen gemeinsam mit dem Arbeitgeber Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Diese werden jedoch nur für das geringere Gehalt fällig.
Trotzdem habe der zeitweise Wegfall der Arbeitsleistung durch die Kurzarbeit nur „geringfügige Auswirkungen“ auf die spätere Rente, berichtete das Portal Ihre-Vorsorge.de. Der Arbeitgeber leistet demnach für 80 Prozent des Verdienstausfalls weiterhin Rentenbeiträge.
Trotz Kurzarbeit können Betroffene rund 90 Prozent der Entgeltpunkte erwerben
Die Folgen der Kurzarbeit für die Höhe der Rente sind deshalb laut dem von verschiedenen Trägern der Deutschen Rentenversicherung eröffneten Portal nur gering. Als Beispiel: Wer bei regulärer Arbeitszeit einen durchschnittlichen Verdienst hat, 2024 sind das rund 45.400 Euro, und Kurzarbeit bei halber Stundenzahl leistet, kommt laut Bundesregierung auf 90 Prozent der Entgeltpunkte im Vergleich zur regulären Beschäftigung.
Für die konkrete spätere monatliche Rente bedeutet das bei einem Jahr Kurzarbeit mit halber Arbeitszeit eine um 3,93 Euro geringere monatliche Zahlung. Wenn die Kurzarbeit kürzer dauert, fällt auch die Minderung der Zahlungen im Alter geringer aus.
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