Es sind Posts, die dem Leser einen Schauer über den Rücken jagen. Im „PayPal-Community Hilfe-Forum” berichten mehrere Nutzer vom sogenannten „Betrug mit Gastkonten”.
„Jemand nutzt meine E-Mail-Adresse / IBAN, um Gastkonten anzulegen und damit zu bestellen. Bisher ist das schon drei Mal passiert”, schreibt einer.
Ein anderer erzählt, seine Frau habe eine E-Mail von PayPal erhalten, „wo jemand scheinbar etwas über ihren Namen – vermutlich mittels Gastkonto – bestellt hat”. Und weiter: „Von Ihrem Bankkonto wurde der Kaufbetrag abgebucht.”
Beide Nutzer sind sauer und ratlos. Sie verstehen nicht, warum jemand mit ihren Daten als „PayPal-Gast” bezahlen kann – anscheinend einfach so, ohne Verifizierung.
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„Über Betrug mit PayPal-Gastkonten beschweren sich immer wieder Verbraucher”
Solche Berichte sind längst keine Einzelfälle mehr. Das geht aus einem umfangreichen Artikel der „WirtschaftsWoche” (WiWo) hervor, der vor kurzem veröffentlich wurde.
„Über Betrug mit PayPal-Gastkonten beschweren sich immer wieder Verbraucherinnen und Verbraucher bei den Verbraucherzentralen”, sagte Heiko Fürst, Referent im Team Marktbeobachtung Finanzmarkt beim Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv), dem Portal.
Dabei ist die Funktion eigentlich praktisch. Nutzer können Zahlungen auch ohne eigenen PayPal-Account über den Dienstleister abwickeln. Das Geld wird dann vom Girokonto abgezogen. Das funktioniert bis zu drei Mal oder bis zu einem Gesamtbetrag von 1.500 Euro.
Kriminelle haben anscheinend Gefallen an der Funktion gefunden. Sie bestellen und bezahlen in fremdem Namen Waren. Erstaunlich wenige Daten scheinen für die Gastkonto-Masche auszureichen. Das beklagt jedenfalls ein Betrugsopfer, das im „WiWo”-Artikel zu Wort kommt.
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Betroffene sind frustriert und wissen nicht weiter
Dass viele Betroffene frustriert sind und nicht weiterwissen, verwundert da wenig. PayPal empfiehlt ihnen auf Nachfrage der „WirtschaftsWoche”, Kontakt zur Bank aufzunehmen.
Betroffene sollen demnach angeben, dass ein Betrag ohne ihre Zustimmung abgebucht wurde und um die Rückbuchung der Lastschrift bitten.
Außerdem sei es sinnvoll, den PayPal-Kundenservice anzurufen. Potenzielle Betrugsopfer müssen dann, so teilte es der Zahlungsdienstleister der „WiWo” mit, einen Identitätsnachweis erbringen. Auf diese Weise sei eine Einzelfallprüfung möglich.
Soweit, so nachvollziehbar. Klare Kritik kommt allerdings von Verbraucherschützer Fürst. „Da Zahlungsdienste die Identität des Zahlers nicht zuverlässig prüfen, können sich Verbraucherinnen und Verbraucher vor diesem Betrug nicht schützen”, sagte er der „WiWo”.
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Auch Händler leiden unter PayPal-Masche
Fürst betonte im Gespräch mit dem Portal auch, dass vielen Verbrauchern der Betrug erst sehr spät auffällt. Wahrscheinlich, weil Betroffene oft zahlreiche Spammails erhalten. Da gehen echte PayPal-Benachrichtigungen leicht unter.
Wer Inkassoforderungen im Briefkasten findet, sollte dem unbedingt widersprechen und die Schreiben nicht ignorieren, nur, weil er nichts gekauft hat, so Fürst im Gespräch mit der „WirtschaftsWoche”.
Übrigens sind Personen, deren Identität missbraucht wird, um auf ihren Namen einzukaufen, nicht die einzigen Opfer der PayPal-Gastkonto-Masche. Auch die, die auf der anderen Seite stehen, leiden darunter.
Der Händlerbund, eine Interessenvertretung von Onlineshops, sagte der „WirtschaftsWoche”: Betroffene könnten ihr „Geld zurückziehen und am Ende steht der Händler in der Regel ohne Geld und ohne Ware da”.