Bundesregierung bestätigt Abschiebeflug nach Afghanistan

Startseite Deutschland Sachsen Bundesregierung bestätigt Abschiebeflug nach Afghanistan Stand: 30.08.2024, 08:36 Uhr Kommentare Drucken Teilen Vom Flughafen Leipzig/Halle sind am Freitagmorgen Afghanen abgeschoben worden. (Archiv-Foto) © Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa Mit Hilfe „regionaler Schlüsselpartner“ werden unter anderem Straftäter nach Afghanistan abgeschoben. Die Bundesregierung spricht von schwierigen Rahmenbedingungen. Berlin/Leipzig – Deutschland hat nach Angaben der Bundesregierung am Freitagmorgen erstmals
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Flughafen Leipzig/Halle
Vom Flughafen Leipzig/Halle sind am Freitagmorgen Afghanen abgeschoben worden. (Archiv-Foto) © Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa

Mit Hilfe „regionaler Schlüsselpartner“ werden unter anderem Straftäter nach Afghanistan abgeschoben. Die Bundesregierung spricht von schwierigen Rahmenbedingungen.

Berlin/Leipzig – Deutschland hat nach Angaben der Bundesregierung am Freitagmorgen erstmals seit August 2021 wieder afghanische Staatsangehörige in ihr Herkunftsland abgeschoben. Das teilte Regierungssprecher Steffen Hebestreit mit. Im August 2021 hatten die militant-islamistischen Taliban wieder die Macht in dem Land übernommen.

Nach Angaben Hebestreits handelte es sich um afghanische Staatsangehörige, die sämtlich verurteilte Straftäter waren, die kein Bleiberecht in Deutschland hatten und gegen die Ausweisungsverfügungen vorlagen. Die Bundesregierung habe in den vergangenen Monaten große Anstrengungen unternommen, um die Wiederaufnahme von Rückführungen in solchen Fällen zu erreichen und habe die hierfür zuständigen Länder zu diesem Zweck unterstützt. „Angesichts der bekanntermaßen schwierigen Rahmenbedingungen hat Deutschland regionale Schlüsselpartner um Unterstützung gebeten, um die Rückführung zu ermöglichen. Für diese Unterstützung ist die Bundesregierung sehr dankbar“, teilte Hebestreit mit.

Die Bundesregierung halte daran fest, solche Rückführungen durchzuführen. Das Sicherheitsinteresse Deutschlands überwiege klar das Schutzinteresse von Straftätern und Gefährdern. dpa

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