Unternehmen können ihren Arbeitnehmern in Deutschland nun bis zu 24 Monate lang Kurzarbeitergeld zahlen statt zuvor für 12 Monate. „Jetzt geht es darum, Fachkräfte zu sichern”, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) nach dem entsprechenden Kabinettsbeschluss und verwies auf die „großen Herausforderungen” in der Wirtschaft. Die Bundesagentur für Arbeit rechnet mit Mehrkosten von 260 Millionen Euro.
Die Kurzarbeit in Deutschland war in den vergangenen Wochen deutlich gestiegen. Im September 2024 lag die Zahl der Kurzarbeitenden nach vorläufigen
hochgerechneten Daten laut Ministerium bei rund 268.000. Das sind 76
Prozent mehr als im Vorjahr und fast dreimal so viele wie im September
2022. 82 Prozent der Betroffenen arbeiten im verarbeitenden Gewerbe, wo Fabriken aktuell oft nicht ausgelastet sind. Allein im August waren hier 143.000 Beschäftigte in Kurzarbeit; besonders im Maschinenbau, der Metallverarbeitung, der Produktion von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und
optischen Erzeugnissen sowie in der Produktion von Kraftwagen und
Kraftwagenteilen. Ein prominentes Unternehmen mit aktueller Kurzarbeit ist Ford. Die Arbeitsagentur schließt nicht aus, dass die Arbeitslosenzahl Anfang kommenden Jahres erstmals seit zehn Jahren wieder die Marke von drei Millionen überschreiten könnte.
Durch die verlängerte Bezugsdauer will die Bundesregierung den Betrieben in schwierigen Zeiten mehr Planungssicherheit geben und erfahrene und eingearbeitete Beschäftigte sichern, wie das Ministerium in einer Mitteilung schrieb. Die Verordnung kann die rot-grüne Minderheitsregierung auch ohne Bundestag oder Bundesrat beschließen. „Arbeit und Weiterbildung zu finanzieren ist immer besser, als Arbeitslosigkeit zu bezahlen”, sagte Heil. „Ohne die Verlängerung der Bezugsdauer kann davon ausgegangen werden, dass es zu einem erheblichen Personalabbau bei den von Kurzarbeit betroffenen Betrieben kommen würde”, heißt es in der Mitteilung.
Kurzarbeit bedeutet, dass alle oder nur ein Teil der Beschäftigten in
einem Betrieb weniger Stunden arbeiten, als sie normalerweise arbeiten
müssten. Die Auszahlung des Kurzarbeitergeldes durch die Agentur für
Arbeit soll Arbeitgeber bei den Kosten entlasten und Kündigungen
verhindern. Dabei erstattet die Arbeitsagentur 60 Prozent des Lohnausfalls, bei Beschäftigten mit Kindern 67 Prozent.