Beinahe-Vergewaltigung auf Weinfest bei Aßling: Bewährungsstrafe für 22-Jährigen
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Ein junger Mann wird wegen sexuellen Übergriffs auf einem Weinfest verurteilt. Sein Verteidiger plädiert auf Freispruch und sieht ihn als Opfer. Das Gericht sieht das anders.
Aßling/Ebersberg – Nicht einmal der Weinfest-Grapscher selbst schien überrascht von seiner Verurteilung, obwohl sein Verteidiger auf Freispruch plädiert hatte. „Bin ich der einzige hier, der logisch denkt?!“, polterte der Anwalt einmal in den Amtsgerichtssaal. Und: „Der Angeklagte ist hier das Opfer!“ Eine Zeugin raunte nur: „So ein Schmarrn“, als es um ihre Rolle ging. Frank Gellhaus, Vorsitzender des Schöffengerichts, sprach brüsk von einem Plädoyer, das „mäandernd, aus dem Zusammenhang gerissen und erratisch“ gewesen sei. Das Gericht habe „keinen Gedanken an einen Freispruch verschwendet“.
Versuchte Vergewaltigung auf Weinfest: Gericht glaubt Schilderung des Opfers
Es war der skurrile Schlusspunkt einer Verhandlung, bei der es um eine ernste Sache ging. Im Raum stand der Vorwurf einer versuchten Vergewaltigung auf dem Weinfest in Pörsdorf bei Aßling im Jahr 2022. Die Schilderung des Opfers, die am Ende offenbar alle Anwesenden bis auf den Verteidiger glaubten, ging so:
Der damals 20-jährige Aßlinger passte die damals 19-Jährige nach einem Toilettengang deutlich nach Mitternacht vor dem Weinfest-Stadl ab und leitete sie mit der Hand auf der Schulter weg von der Veranstaltung in die Nacht. „Er hat mich immer irgendwo festgehalten“, schilderte die Frau in ihrer Videovernehmung, die im Gerichtssaal abgespielt wurde. Unter dem Vorwand, sich für eine frühere Meinungsverschiedenheit entschuldigen zu wollen, zog er sie abseits der Straße auf einen umbuschten Wiesenhügel, versuchte, sie gegen ihren Willen zu küssen, griff in den Ausschnitt ihres Dirndls.
Da hatte er schon seine Lederhose auf.
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Sie habe laut widersprochen. „Das war ihm ziemlich egal“, sagte die heute 21-Jährige aus. Stattdessen wurde es grob: Der junge Mann habe sie zum Oralverkehr aufgefordert. „Da hatte er seine Lederhose schon auf.“ Er habe sie gepackt, mit dem Rücken zu sich gedreht, ihr mehrfach den Dirndlrock hochgeschoben und versucht, ihr die Hose herunterzuziehen. „Stell dich nicht so an“, habe er immer wieder gesagt, als sie sich gegen die Zudringlichkeiten gewehrt habe. Die junge Frau konnte sich schließlich loseisen, der Mann ließ von ihr ab und ging nach Hause.
Die Frau schildert die Tat detailliert – der Angeklagte sagt fast nichts
Das Opfer vertraute sich sofort nach der Tat Freunden auf dem Weinfest an, schüttete sich seiner Mutter und dem Freundeskreis aus, die übereinstimmend eine merklicher Verstörung der Frau bestätigten. Sie kontaktierte den Frauennotruf, erstattete Anzeige, wiederholte das Erlebte detailreich bei der Polizei und vor einer Ermittlungsrichterin. Der Angeklagte wiederum wollte sich zwar an den Abend erinnern können, an ein Gespräch, und dass er heimgegangen sei. Zu den Vorwürfen wisse er nichts. „Ist das, was ich Ihnen vorgelesen habe, nicht passiert?“, herrschte ihn die Staatsanwältin zur angeklagten Tat an. „Ich weiß es nicht“, kam nur zurück, „kann ich nicht sagen.“
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Dem Richter war das zu wenig. Gellhaus kritisierte die ominös-präzise Gedächtnislücke, die für ihn nicht mit Alkohol zu erklären war: „Ich habe von Ihnen keine andere Schilderung der Tat gehört.“ Immerhin habe er abgelassen – das bewahrte ihn vor einer Verurteilung wegen versuchter Vergewaltigung. Trotzdem wird im Führungszeugnis des Aßlingers wohl die Jugenstrafe, ein Jahr und zwei Monate auf Bewährung wegen sexuellen Übergriffs, hängen bleiben. Er hat eine Woche, um gegen das Urteil vorzugehen, das auch 80 Sozialstunden umfasst. Im Gerichtssaal unkte eine am Verfahren beteiligte Person, er solle sich für diesen Fall besser einen anderen Verteidiger suchen.
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